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Ist Ihnen die seit dem 3.Oktober 2002 vom Gesetzgeber in Kraft gesetzte Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) bekannt ?
Bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug gemäß §26 (BetrSichV) als Konsequenz die Folge.
Die Betriebssicherheitsverordnung
gilt in allen Bereichen, in denen Menschen arbeiten. Sie gilt
für alle Betriebe, Unternehmen, öffentlichen Dienst,
Bundeswehr,
kurz gesagt also in allen Bereichen!
Gemäß §1und §2 BetrSichV gilt diese unter anderem für die Bereitstellung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Anlagen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Anlagen durch Beschäftigte bei der Arbeit.
Hierzu gehören insbesondere auch Elektrische Anlagen wie Elektroinstallationen und Elektrische Betriebsmittel wie Elektrowerkzeuge, Computer, Leuchten, Verlängerungsleitungen usw.
Gemäß §10 BetrSichV müßen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch Wiederholt durch eine hierzu befähigte Person überprüft und erforderlichenfalls erprobt werden.
Verantwortlich und damit
Strafrechtlich haftbar ist der Arbeitgeber und derjenige der vom
Arbeitgeber für die Sicherstellung der Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung
beauftragt wurde.
Ebenso ist er für den geforderten Sicherheitszustand und die
Qualifikation des von ihm beauftragten Prüfers und somit der
Qualität der Prüfung verantwortlich.
Die Ergebnisse der geforderten Prüfungen müßen gemäß §11 BetrSichV aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
Werden Arbeitsmittel, die § 10 BetrSichV Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen.
Die Durchführung der Prüfungen gemäß BetrSichV sind eine strafrechtlich hinterlegte Pflicht!
Bedenken Sie das Funktionsfehler an elektrischen Anlagen brand- und lebensgefährlich sein können. Wenn elektrische Anlagen und Geräte nicht vorschriftsmäßig geprüft werden, treten Fehler jedoch meist erst bei Elektrounfällen zu Tage. Und dann ist es zu spät!
Wollen Sie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe riskieren?!
Wollen Sie Ihre Mitarbeiter gefährden?!
Bedenken Sie das auch zivilrechtlichen Klagen mehr denn je Tür und Tor geöffnet worden sind!
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Wir empfehlen Ihnen dringend Ihre Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel von uns auf den Ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen zu lassen.
Für weitere Informationen oder ein Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Link zur Betriebssicherheitsverordnung im Adobe-Acrobat-PDF-Datei-Format. 135 kB
Siegfried Bühler Copyright © 2000 [Elektro Bühler] Alle Rechte vorbehalten. Stand: 24. Mai, 2018 |